Hörgeräte-Anpassung
Nach einem ersten Hörtest bei uns, bildet die Grundlage für die
Versorgung mit einem Hörgerät die ärztliche Diagnose. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt stellt nach einer eingehenden Untersuchung eine Verordnung aus. Mit dieser ohrenfachärztlichen Verordnung kommen Sie dann wieder zu
uns und die eigentliche Hörgeräte-Anpassung kann beginnen.
Mit modernster Messtechnik prüfen wir Ihr Gehör und nehmen uns besonders viel Zeit für die individuelle Beratung. Wir
nehmen von Ihren Ohren Abdrücke, nach denen für Sie individuell gefertigte Ohrpassstücke, sogenannte Otoplastiken hergestellt werden. Die Otoplastik dient dazu, den vom
Hörgerät aufbereiteten Schall an Ihr Trommelfell weiterzuleiten.
Verschiedene Hörgeräte werden nach Ihren Wünschen und Anforderungen ausgewählt und von uns
computergestützt auf Ihren Hörverlust voreingestellt. Selbstverständlich können und sollen Sie die Hörgeräte zu Hause in Ruhe zur Probe tragen. Danach wird das Hörgerät in Zusammenarbeit mit
Ihnen nochmals individueller feineingestellt, bis Sie und wir mit dem Ergebnis restlos zufrieden sind.
Zur Hörgeräte-Anpassung gehört natürlich auch die Nachsorge. Dazu sollten Sie in regelmäßigen
Abständen Ihr Hörvermögen bei uns prüfen lassen. Damit haben wir dann auch die Möglichkeit, Ihr Hörsystem auf die neue Situation anzupassen.
Denn wir wollen, dass Sie zufrieden sind und bestmöglichst hören !
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