Hörgeräte-Anpassung
Nach einem ersten Hörtest bei uns, bildet die
Grundlage für die Versorgung mit einem Hörgerät die ärztliche Diagnose. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt stellt nach einer eingehenden Untersuchung eine Verordnung aus. Mit dieser ohrenfachärztlichen
Verordnung kommen Sie dann wieder zu uns und die eigentliche Hörgeräte-Anpassung kann beginnen.
Mit modernster Messtechnik prüfen wir Ihr Gehör und nehmen uns besonders viel Zeit
für die individuelle Beratung. Wir nehmen von Ihren Ohren Abdrücke, nach denen für Sie individuell gefertigte Ohrpassstücke, sogenannte Otoplastiken hergestellt werden. Die Otoplastik dient dazu, den vom
Hörgerät aufbereiteten Schall an Ihr Trommelfell weiterzuleiten.
Verschiedene Hörgeräte werden nach Ihren Wünschen und Anforderungen
ausgewählt und von uns computergestützt auf Ihren Hörverlust voreingestellt. Selbstverständlich können und sollen Sie die Hörgeräte zu Hause in Ruhe zur Probe
tragen. Danach wird das Hörgerät in Zusammenarbeit mit Ihnen nochmals individueller feineingestellt, bis Sie und wir mit dem Ergebnis restlos zufrieden sind.
Zur Hörgeräte-Anpassung gehört natürlich auch die Nachsorge. Dazu sollten Sie in regelmäßigen Abständen Ihr Hörvermögen bei uns prüfen lassen. Damit haben wir
dann auch die Möglichkeit, Ihr Hörsystem auf die neue Situation anzupassen.
Denn wir wollen, dass Sie zufrieden sind und bestmöglichst hören !
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