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Kosten für Hörgeräte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte bis zu einem bestimmten Festbetrag. Dieser Festbetrag deckt eine ausreichend zweckmäßige Versorgung. Das heißt, Sie bekommen ein Hörgerät einfacher Ausführung lediglich für eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- €.

Für ein moderneres Hörgerät, abhängig von den Ansprüchen, muss der Versicherte einen Eigenanteil übernehmen. Die Spanne der Zuzahlung bei einem Hörgerät bewegt sich zwischen 100,- € für ein gutes digitales Basisgerät bis zu ca. 2000,- € für ein High-end-Produkt.

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